Allgemeine Geschäftsbedingungen William-Premium Services
Definitionen
„Vereinbarung“ bedeutet diese Geschäftsbedingungen, ein angenommenes Angebot, der Vertrag sowie sämtliche zugehörigen Anlagen und Anhänge. Abweichende Bestimmungen in Einzelvereinbarungen gehen diesen AGBs vor.
„Standort (-e)“ bedeutet die Liegenschaften, in denen die Dienstleistungen gemäß Leistungsverzeichnis zu erbringen sind.
„Auftraggeber“ bedeutet der im Angebot/Vertrag angegebene Kunde.
„William-Premium Services“ bedeutet der im Angebot/Vertrag angegebene Auftragnehmer.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und William-Premium Services gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von William-Premium Services keinesfalls akzeptiert und sind nicht anwendbar, außer diese werden von William-Premium Services ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Conciergeauftrages / Vermittlungsauftrages / Stellvertretung
2.1 William-Premium Services erbringt nach entsprechender Beauftragung Dienstleistungen in folgenden Bereichen: a. Beratungsleistungen für exklusive Immobilien mit Concierge-Leistungen, b. Concierge-Services, c. Vermittlungsleistungen im Rahmen des Concierge-Services.
2.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages / Concierge-Dienstleistung / vermittelter Geschäfte wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.3 Der Auftraggeber erteilt William-Premium Services für sich und ihre Mitarbeiter/Subunternehmer Vertretungsvollmacht, insoweit diese für die Auftragserfüllung erforderlich ist. William-Premium Services ist auch berechtigt ihrerseits an ihre Mitarbeiter und Subunternehmer Untervollmachten zur unmittelbaren Vertretung des Auftraggebers zu erteilen.
2.4 Von Drittanbietern im Rahmen eines Vermittlungsauftrages vermittelte Leistungen (wie z.B. Speisen und Getränke, Wäscheservice, etc.) werden, selbst wenn sie namens des jeweiligen Drittanbieters durch William-Premium Services in Rechnung gestellt werden, direkt vom jeweils vermittelten Drittanbieter in eigener Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Haftung von William-Premium Services an den Auftraggeber erbracht! Die Rechnungen sind vom Auftraggeber direkt an den vermittelten Drittanbieter zu bezahlen.
3.Durchführung der angebotenen Dienstleistungen
3.1 William-Premium Services erklärt sich damit einverstanden, die Dienstleistungen für den Auftraggeber gemäß den spezifischen, in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen. Sämtliche Ausrüstung, Software, Bekleidung, Materialien und/oder Dokumentationen, die von William-Premium Services bereitgestellt werden, bleiben stets Eigentum von William-Premium Services, sofern zwischen den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Das Personal, das die Dienstleistungen erbringt, sind nach freier Wahl von William-Premium Services entweder eigene MitarbeiterInnen oder Subunternehmer von William-Premium Services. William-Premium Services darf das Personal oder Subunternehmer, denen die Dienstleistungen zugewiesen wurden, jederzeit wechseln. Wünsche des Auftraggebers nach einem Personalwechsel haben schriftlich zu erfolgen und die Gründe für die Forderung eines solchen Wechsels zu beinhalten. William-Premium Services bleibt in seiner Entscheidung dennoch frei.
3.3 William Premium Services ist berechtigt, die ihr selbst obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch William-Premium Services selbst. In diesen Fällen entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. William-Premium Services übernimmt die Verantwortung für diese Subunternehmer – vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen.
3.4 der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die angebotenen Concierge-spezifischen Beratungsleistungen sich auf die Bereitstellung von über Jahrzehnte erworbenen spezifischen Know-hows beschränken. Unternehmensspezifische Entscheidungen werden nach Beratung durch William-Premium Services allein und eigenverantwortlich durch den Auftraggeber getroffen. William Premium Services trifft für diese Unternehmerentscheidungen des Auftraggebers keine Haftung, weder für daraus entspringende Schäden noch für einen Erfolg.
3.5 Die zur Erbringung von Concierge-Dienstleistungen erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber in ausreichender Anzahl rechtzeitig und kostenlos zum Zeitpunkt mit dem Start der Vorortpräsenz bzw. Start des mobilen Concierges zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste sowie für Beschädigungen von Schlüsseln und Schlössern durch William-Premium Services haftet William-Premium Services im Rahmen der Haftungsbestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3.6 Die Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie die Evaluierung ständiger William-Premium Services Arbeitsplätze an Standorten des Auftraggebers für William-Premium Services durch den Auftraggeber erfolgt, der William-Premium für die ordnungsgemäße Durchführung haftet. Gleiches gilt für die Erfüllung der Erfordernisse nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Die Befugnisse der Arbeitnehmervertretung von William-Premium Services bleiben davon unberührt und sind vom Auftraggeber zur berücksichtigen.
3.7 William-Premium Services übernimmt keine Gesamtverantwortung für die Sicherheit am Standort (den Standorten) des Auftraggebers. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird William-Premium Services nicht als Sicherheitsberater engagiert. William-Premium Services gibt weder eine ausdrückliche noch eine implizite Sicherheitszusage oder Zusicherung, dass seine Dienstleistungen Verluste oder Schäden verhindern.
3.8 In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Streik, Aufruhr, Terror und im Kriegsfall kann William-Premium Services die Dienstleistungen so weit deren Ausführung behindert wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung, sehr wohl aber bei Umstellung der Dienstleistung, Entgelt zu entrichten.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist bei sonstigem Ausfall jeglicher Haftung von William-Premium Services für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zur notwendigen oder erwartbaren Mitwirkung an der Auftragserfüllung verpflichtet.
4.2 Der Auftraggeber sorgt daher insbesondere dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an den jeweiligen Standorten die Erfüllung des Beratungsauftrages / Conciergedienstleistung sowie ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgangs des Beratungsprozesses / Conciergedienstleistungen förderliches Arbeiten erlauben.
4.3 Der Auftraggeber wird William Premium Services auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
4.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass William-Premium Services auch ohne dessen Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages / Conciergeauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeiten der Beratung / Conciergedienstleistung bekannt werden.
4.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene, gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von William-Premium Services von dieser informiert werden.
5. Sicherung der Unabhängigkeit / Wettbewerbsverbot
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Drittanbieter, Subunternehmer und Mitarbeiter von William-Premium Services zu verhindern. William-Premium Services unterliegt, soweit dies durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung insbesondere hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufs des Personals daher keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich William-Premium Services zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen/Conciergeservice beauftragen, die auch William-Premium Services anbietet. (Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern oder gewerbliche Direktbeauftragung von Mitarbeitern oder Subunternehmern von William-Premium Services, auch indirekt im Wege zwischengeschalteter Gesellschaften oder Personen.)
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Von William-Premium Services erstellte Angebote, Konzepte und alle weiteren Unterlagen, welche durch William-Premium Services bereitgestellt werden oder durch ihren Beitrag entstanden sind, bleiben geistiges Eigentum von William-Premium Services. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, diese Werke (geistiges Eigentum) ohne ausdrückliche Zustimmung von William-Premium Services zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu verbreiten oder sonst zu verwerten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der oben angeführten Werke, eine Haftung von William-Premium Services – insbesondere etwa für die Richtigkeit der oben angeführten Werke. Der Auftraggeber hält William-Premium Services diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt William-Premium Services außerdem zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Die Leistungen von William-Premium Services gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwendungen erhebt, in denen die Beanstandung so genau beschrieben wird, dass William-Premium Services eine Behebung möglich ist.
7.2 Gewährleistungsansprüche und sonstige Leistungsstörungen sind bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Auftraggebers daher unverzüglich, längstens binnen 5 Tagen nach deren Entstehen schriftlich zu rügen und binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7.3 Bei vermittelten Geschäften beschränkt sich die Gewährleistung nach den vorliegenden Bestimmungen auf etwaige Fehler in der Vermittlungsleistung, für die ordnungsgemäße Erbringung des vermittelten Geschäfts haftet der Drittanbieter.
7.4 William-Premium Services ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. William-Premium Services wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8. Haftung und Schutz
8.1 Haftungshöchstgrenze. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird jegliche Haftung seitens William-Premium Services auf die Gesamtsumme des gesamten Dienstleistungsentgelts, das vom Auftraggeber im Laufe eines Jahres vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt wurde, maximal jedoch einen Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 beschränkt. Dieser Höchstbetrag beschränkt sich auf den gesamten Sachschaden und alle Personenschäden des konkreten, einzelnen Schadensfalles. Die Haftung von William-Premium Services ist außerdem mit der 2- fachen wie oben berechneten Summe für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt.
8.2 William-Premium Services haftet unter keinen Umständen für mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnverlust, rein finanziellen Verlust, Verlust von Einkommen, Geschäftsmöglichkeiten oder Erträgen, auch wenn William-Premium Services über die Möglichkeit solcher Verluste und Schäden informiert wurde.
8.3 William-Premium Services haftet außerdem nicht für Umweltschäden, des Weiteren nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt, die zum Beispiel durch kriegerische, terroristische Aktivitäten entstehen, aufgrund Zufalls oder bei nur leichter Fahrlässigkeit von William-Premium Services oder seiner Leute. In all diesen Fällen ist eine Haftung von William-Premium Services ausgeschlossen.
8.4 Von William-Premium Services nur vermittelte Leistungen und Geschäfte werden nicht durch William-Premium Services erbracht, für sie ist jegliche Haftung ausgeschlossen, der Auftraggeber wird, an den die Leistung erbringen Drittanbieter verwiesen. Es wird auch jede Haftung von William-Premium Services für die eigenen (insbesondere unternehmerischen) Entscheidungen des Auftraggebers ausgeschlossen, auch wenn diese nach Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen durch William-Premium Services erfolgten.
8.5 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von William-Premium Services zurückzuführen ist.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, welche nach Ansicht des Auftraggebers von William-Premium Services zu vertreten sind, bei sonstigem Verlust der Schadenersatzansprüche William-Premium Services unverzüglich, jedenfalls so rechtzeitig, dass der Schadensfall durch Willam-Premium Services überprüft und weitere Schäden vermieden werden können, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von fünf (5) Werktagen (wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden) schriftlich anzuzeigen.
8.7 Schadenersatzansprüche für rechtzeitig angezeigte Schäden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, keinesfalls aber später als innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9. Datenschutz
9.1 Die Parteien erkennen an, dass der Zugang zu und die Verbreitung von persönlichen Informationen der jeweils anderen Partei oder ihrer MitarbeiterInnen, Vertreter oder verbundenen Parteien unter Umständen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen im Einklang mit dieser Vereinbarung notwendig sein können. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, sämtliche persönlichen Informationen, die sie während der Erfüllung dieser Vereinbarung erhalten, mit Sorgfalt und in Übereinstimmung mit allen geltenden Regeln und Vorschriften zu behandeln und diese Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung der Vereinbarung von William-Premium Services automationsgestützt gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z.B. Verständigung der Exekutive, etc.) weitergegeben werden. William-Premium Services verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Auftraggebers im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet seine MitarbeiterInnen ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes.
9.2 Diese Zustimmung kann nur insoweit widerrufen werden, als die Datenverarbeitung nicht zur Auftragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt ist.
10. Rechtsnachfolge
Der Auftraggeber ist im Falle einer Rechtsnachfolge verpflichtet, Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung seinem Rechtsnachfolger zu überbinden. Durch Rechtsnachfolge seitens William-Premium Services wird die Vereinbarung nicht berührt.
11. Dauer der Vereinbarung
11.1 Projektbezogene Werk-, Vermittlungs- oder Beratungsverträge enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts
11.2 Dauerverträge, wie insbesondere Concierge-Vereinbarungen, eventuell auch Vermittlungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können von beiden Parteien jeweils zum 30.6. oder 31.12 eines jeden Jahres unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist schriftlich am Sitz von William-Premium Services gekündigt werden.
11.3 Dessen ungeachtet können Vereinbarungen jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, insbesondere der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Behebung des Missstands Anforderungen an Arbeitsplätze nicht erfüllt (Pkt. 3.5), Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten (Pkt. 4.), das Wettbewerbsverbot (Pkt. 5.), das geistige Eigentum von William-Premium Services (Pkt. 6.) verletzt oder Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Darüber hinaus, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität eines Vertragspartners bestehen.
12. Honorar - für projektbezogene Werk-/Beratungsverträge
12.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werks erhält William-Premium Services ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und William-Premium Services. Zusatzaufträge werden mangels Sondervereinbarung gesondert und nach den Grundsätzen des Hauptauftrages verrechnet. William-Premium Services ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
12.2 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch William-Premium Services, so behält William-Premium Services den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit maximal 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die William-Premium Services noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
12.3 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist William-Premium Services von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
13. Dienstleistungsentgelt für Dauerschuldverhältnisse (insb.Concierge)
13.1 Der Auftraggeber zahlt William-Premium Services das Dienstleistungsentgelt für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Spezifizierung im Leistungsverzeichnis. Auch in diesem Fall werden Zusatzaufträge mangels Sondervereinbarung gesondert und nach den Grundsätzen des Hauptauftrages verrechnet. Für personelle Dienstleistungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden für jede geleistete Stunde zusätzlich zum vereinbarten Stundensatz ein Feiertagszuschlag in der Höhe von 100% in Rechnung gestellt.
13.2 William Premium Services ist berechtigt, das Entgelt nach dem VPI-Index jährlich jeweils zum 1. März anzupassen. Bemessung- und Ausgangsbasis für die erste Anhebung ist der Monatswert des aktuellen VPI für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Als Vergleichswert für die Anhebungen dient der nachfolgende Monatswert für den Dezember (des Vorjahres). In der Folge dienen jeweils die Dezemberwerte der beiden Vorjahre als Berechnungsgrundlage. Verspätet erfolgte Anhebungen können bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nachverrechnet werden. Das Anhebungsrecht selbst verjährt nicht.
13.3 Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung. Das Versäumnis seitens des Auftraggebers, einen Betrag bei Fälligkeit zu bezahlen, wird als wesentliche Verletzung durch den Auftraggeber betrachtet.
13.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann William-Premium Services die durchzuführenden, im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden, Dienstleistungen aussetzen und zwar nach einer mindestens zehn (10) Tage zuvor erfolgten schriftlichen Mitteilung. Die Aussetzung entbindet den Auftraggeber von keinerlei Verpflichtungen, die er gemäß der getroffenen Vereinbarung hat.
14. Kurzfristige Dienstleistungen
14.1 Bei kurzfristigen Bestellungen durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn, wird für die ersten 72 Stunden der vereinbarte Stundensatz mit einem Aufschlag von 25% verrechnet. Bei Bestellungen mit einer Vorlaufzeit von weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, wird für die ersten 72 Stunden der vereinbarte Stundensatz mit einem Aufschlag von 50% verrechnet. Die Verrechnung der Leistung erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand, mindestens jedoch 6 Stunden pro Mitarbeiter und Schicht. Befindet sich der Ort der Leistungserbringung 20 oder mehr Kilometer vom nächstgelegenen William-Premium Services Standort entfernt, wird zusätzlich die An- und Abfahrt sowie das amtliche Kilometergeld verrechnet.
14.2 Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragten Leistungen 96 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn, werden Stornokosten im Umfang von 25% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet. Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragten Leistungen innerhalb 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn, werden Stornokosten im Umfang von 50% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet.
15. Aufwandersatz und Schadensvergütung
15.1 Der Auftraggeber hat William-Premium Services allen zur Geschäftsbesorgung/Auftragserfüllung notwendigen oder nützlichen Aufwand, selbst bei fehlgeschlagenem Erfolg im Sinne des § 1014 ABGB zu ersetzen und ihm auf Verlangen zur Bestreitung der Barauslagen einen angemessenen Vorschuss zu leisten.
15.2 Der Auftraggeber hat William-Premium Services außerdem allen von ihm verschuldeten oder mit der Erfüllung des Auftrags verbundenen Schaden zu vergüten, sohin William-Premium Services von und gegen sämtliche Verluste schad- und klaglos zu halten, die William-Premium Services möglicherweise infolge von oder in Verbindung mit der Durchführung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, oder aufgrund derer Ansprüche gegen William-Premium Services durch Dritte erhoben werden, es sei denn diese Verluste ergeben sich aus einer grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens William-Premium Services, seiner MitarbeiterInnen, seiner Vertreter oder seiner Subunternehmer.
16. Allgemeine Zahlungsbestimmungen
16.1 Sämtliche im Rahmen der Vereinbarung zahlbaren Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne andere geltende Steuern oder Abgaben; diese sind zusätzlich zu den angegebenen Dienstleistungsentgelten zu zahlen.
16.2 William-Premium Services wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlichen erforderlichen Merkmalen ausstellen.
16.3 William-Premium Services ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch William-Premium Services ausdrücklich einverstanden.
16.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von William-Premium Services vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
16.5 Rechnungen sind jeweils mit Rechnungslegung durch William-Premium Services fällig und abzugsfrei an die angegebene Adresse/Kontoverbindung zu bezahlen. Im Verzugsfalle gelten Verzugszinsen von wenigstens 12 % / Jahr und der Ersatz aller William Premium Services entstandenen Mahn- und Erbringungskosten als vereinbart. Für von William-Premium Services selbst versendete Mahnungen werden Mahnspesen von EUR 18,00 vereinbart.
16.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen, die nicht rechtwirksam festgestellt oder von William-Premium Services anerkannt sind, aufzurechnen. Mehrere Auftraggeber haften für das Entgelt zur ungeteilten Hand.
17. Versicherung
William-Premium Services hält während der gesamten Dauer dieser Vereinbarung eine Versicherung in Bezug auf die Haftung aufrecht, und zwar in der Höhe und zu den Bedingungen, die William-Premium Services in seinem eigenen alleinigen Ermessen beschließt. Die von William-Premium Services abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt keine Verluste ab, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers ergeben. Auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers liefert William-Premium Services dem Auftraggeber ein Versicherungszertifikat, das die angegebene Deckung belegt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Die Vertragsparteien haben alle Angaben in der Vereinbarung gewissenhaft und wahrheitsgetreu getroffen und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend schriftlich bekannt zu geben.
18.2 Die schriftliche Vereinbarung samt dort angeführten Anlagen und diesen AGBs stellen die vollständige Vereinbarung dar, Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vereinbarung und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
18.3 Auf alle von William-Premium Services abgeschlossene Vereinbarungen ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der des Sitzes von William-Premium Services. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Firmensitz von William-Premium Services in Handelssachen wertzuständige Gericht vereinbart.
18.4 Diese AGB liegen auch in englischer Fassung auf. Die englische Fassung dient nur zu Informationszwecken, führend und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Das gilt auch für Einzelvereinbarungen, die eventuell, aber immer nur zu Informationszwecken, auch in englischer Sprache verfasst wurden.